Ausbildung zum zertifizierten RAI-Reitlehrer
Die Prüfung zum zertifizierten RAI-Reitlehrer berechtigt den Inhaber zum eigenständigen Unterrichten der RAI-Reitweise und zur Führung einer anerkannten Ausbildungsstätte für RAI-Reiten.
§ 1 Zulassungsbedingungen
- Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung für RAI-Reiten Mindestalter von 18 Jahren
- Silbernes Reitabzeichen im RAI-Reiten
- Silbernes Gelände-Abzeichen im RAI-Reiten
- Teilnahme an den neun der Prüfung vorausgehenden Modulen zur Reitlehrerausbildung
§ 2 RAI-Reitlehrer-Assistent
Der RAI-Reitlehrer-Assistent befindet sich in der Reitlehrer-Ausbildung und kann unter Aufsicht eines zertifzierten RAI-Reitlehrers Teilbereiche der Ausbildung übernehmen.
§ 3 RAI-Reitlehrer
Organisation der Ausbildung durch die Bundesvereinigung für RAI-Reiten und deren Leitung (Volker Waschk). Durchführung der Ausbildungsmodule durch die Bundesvereinigung für RAI-Reiten beziehungsweise durch von der Bundesvereinigung für die Ausbildung bestimmter Module zertifizierter RAI-Reitlehrer. Prüfungsabnahme ausschließlich durch die Leitung der Bundesvereinigung für RAI-Reiten und einer Prüfungskommission. Diese besteht aus den RAI-Reitlehrern, die die jeweiligen Module ausgebildet haben.